Wichtige Informationen

über die Übungsköpfe, die den Auszubildenden während der ÜBL von der Friseur-Innung zur Verfügung gestellt werden.

FRI 1

  • Ein Übungskopf Teeny (für den klassischen Damenhaarschnitt und die dauerhafte Umformung) muss in FRI 2+3 wieder mitgebracht werden
  • Ein Übungskopf Quadra (für die vier Basistechniken) muss in FRI 3 wieder mitgebracht werden
  • Ein Übungskopf Boy mit Bart (für den klassischen Facon)

FRI 2

  • Ein Übungskopf Teeny (für die modischen Damenhaarschnitte und die modische Farbgestaltung) muss in FRI 3 wieder mitgebracht werden
  •  Ein Übungskopf Boy mit Bart (für die modischen Herrenhaarschnitte und Bartformen) verbleibt in der Bildungsstätte

FRI 3

In diesem Lehrgang werden an den mitgebrachten Übungsköpfen aus FRI 1 und FRI 2 Färbetechniken trainiert.

Des weiteren stehen den Auszubildenden mehrere Langhaarübungsköpfe zur Verfügung, an denen Steck- und Flechtelemente trainiert werden.

Die Übungsköpfe sind bis zum Ende der dritten ÜBL Eigentum der Innung und dürfen weder geschnitten noch gefärbt werden.

Bei Zuwiderhandlung oder Abhandenkommen der Übungsköpfe werden diese in Rechnung gestellt.