über die Übungsköpfe, die den Auszubildenden während der ÜBL von der Friseur-Innung zur Verfügung gestellt werden.
FRI 1
FRI 2
FRI 3
In diesem Lehrgang werden an den mitgebrachten Übungsköpfen aus FRI 1 und FRI 2 Färbetechniken trainiert.
Des weiteren stehen den Auszubildenden mehrere Langhaarübungsköpfe zur Verfügung, an denen Steck- und Flechtelemente trainiert werden.
Die Übungsköpfe sind bis zum Ende der dritten ÜBL Eigentum der Innung und dürfen weder geschnitten noch gefärbt werden.
Bei Zuwiderhandlung oder Abhandenkommen der Übungsköpfe werden diese in Rechnung gestellt.